„Wenn Du eine Person sehen willst, die Dein Leben verändert, dann schau in den Spiegel“
Grundsätzliches Ziel unserer Einrichtung ist die Verbesserung der Lebensbedingungen der anvertrauten 1- bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen. Ihr Recht auf Förderung der Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach § 1 SGB VIII soll durch unsere Angebote unterstützt werden.
Insgesamt wird bei uns ein besonderes Augenmerk auf Kinder, Jugendliche und Heranwachsende gelegt, die schlechtere Startbedingungen hatten, aus Orientierungslosigkeit mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und Schwierigkeiten haben, sich an zwischenmenschliche und gesellschaftliche Grenzen, Regeln und Strukturen zu halten bzw. diese anzuwenden. Unser Leitbild folgt dem humanistischen Menschenbild nach Wilhelm von Humboldt. Jede Person soll, gemessen an ihren Fähigkeiten, die entsprechende Ausbildung erhalten und damit an der Gesellschaft teilhaben und zu ihr beitragen. Grundlage der erzieherischen und systemisch ausgelegten Arbeit bildet die Beziehung zwischen Jugendlichen und Mitarbeitern der Einrichtung. Das Leben in der Gruppe und ein strukturierter Alltag wirken milieutherapeutisch, oder nach Thiersch, lebensweltorientierend durch Alltagsorientierung. Dazu gehört das Hinführen zu einem von uns vorgegebenen und altersentsprechendem Tagesablauf, der gesellschaftlich üblich ist (morgens aufstehen, gemeinsam frühstücken, lernen, nachmittags sportliche und/ oder musikalische Freizeitangebote, abends gemeinsames Abendbrot, Abendrunde zur Tagesreflexion, Nachtruhe). Im Miteinander sind Umgangs- und Gruppenregeln, wie Gewaltfreiheit, Respekt und Hilfsbereitschaft unerlässlich, müssen von einigen Jugendlichen aber noch, unter anderem durch positive Verstärkung, erlernt werden. Selbstverständlich haben die Kinder und Jugendlichen, je nach Entwicklungsstand, auch hauswirtschaftliche Aufgaben wie Tisch auf- und abräumen, Bad säubern, Zimmer aufräumen und putzen zu übernehmen, woran sie erst herangeführt werden müssen. Ziel dieser Form der Jugendhilfe ist ein durch individuelle Förderung stetiges Wachsen hin zu mehr Selbständigkeit. Sport spielt in unserer Einrichtung dabei eine große Rolle und die Grundlage der Bindung, da Erfolge für den Jugendlichen selbst und im Team schnell sichtbar werden und darüber das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl gestärkt wird, was ebenfalls dem persönlichen Wachstum dient. Sport benötigt keine Sprache, so dass alle Kinder und Jugendlichen daran teilnehmen können, wenn sie physisch dazu in der Lage sind und sich darauf einlassen. In unserer Einrichtung erfolgt die Betreuung in einem multiprofessionellen Team. Neben der Fachausbildung verfügen die meisten Mitarbeiter über weitere Zusatzqualifikation.
Rechtliche Grundlagen
- § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 27 SGB VIII ff. Hilfe zur Erziehung
- § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (gesondert vereinbart)
- § 31 SGB VIII sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (gesondert vereinbart)
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige Betreuungsformen
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderter oder davon bedrohte Kinder und Jugendliche
- § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
- § 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- § 78 a-g SGB VIII Vereinbarung über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätssicherung
Aufnahmealter
Das Aufnahmealter der betreuten sechs Kinder / Jugendlichen liegt insbesondere zwischen 8 bis 18 Jahren. Im Einzelfall ist die Aufnahme älterer Jugendlicher möglich.
Aufnahmekriterien
Die Angebote des Kinder- und Jugendsportparks sind indiziert und unabdingbar bei:
- Beeinträchtigung der Entwicklung des Kindes
- Beeinträchtigung der Lernfähigkeit
- Beeinträchtigung der Basiskompetenzen wie Sprache, Denken, soziales Verhalten, Emotionen, Motorik, Wahrnehmung und Selbstversorgung
- Kindern / Jugendlichen, die pädagogische, psychische und therapeutische Betreuung in einer strukturierten Kleinstgruppe benötigen
- Kindern / Jugendlichen mit kombinierter Form vielfältiger Störungen und Defizite
- Verhaltens- und emotionalen Störungen (Rückzug aus sozialen Kontakten, Passivität und Antriebslosigkeit), andauerndem dissozialen Verhalten (Aggressionen, ausweichendes Verhalten), ausgeprägten Antistrategien gegen Sanktionen,
- Schulversagen, Störung der Leistungsmotivation, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
- Störungen im Bereich Lernen (Teilleistungsschwächen, Lernbehinderungen)
- Kinder / Jugendliche die aufgrund einer Kindeswohlgefährdung nach §8a SGBVIII in die Obhut des Jugendamtes genommen werden müssen.
Einrichtungsstruktur
Der Sportpark befindet sich am Rand der Ortschaft Beesedau. Das Gelände ist mit einem Wohnhaus, einem Sportgebäude und einem großflächigen Außengelände gestaltet. Das Gebäude verfügt über eine eigene Terrasse, die im Sommer viel genutzt werden kann.
Das Haus verfügt über:
- sechs Einzelzimmer
- zwei Bäder
- ein großen Flurbereich
- ein Wohn- und Essbereich
- eine Küche
- eine große Außenterrasse
- ein Mitarbeiterbüro
- ein Mitarbeiterbad
- ein Hauswirtschaftsraum
- zwei Zimmer, die als Lager genutzt werden