Wer Kindern helfen will, muss nachhaltig ihnen und ihren Familien helfend und stärkend zur Seite stehen.
Das Zentrum fördert im Rahmen der erzieherischen Hilfen die Kompetenzen im familiennahen Kontext ganzheitlich. Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Auffälligkeiten lernen durch gezielte pädagogische Arbeit mit ihren Besonderheiten umzugehen und erhalten entwicklungsfördernde Bedingungen. Aufgabe der Förderung ist es, festgestellte Entwicklungs- und Erziehungsressourcen auszuschöpfen und Kinder so zu fördern, dass sie den höchstmöglichen Grad ihrer Persönlichkeitsentwicklung erreichen.
Das Kinder- und Jugendzentrum Zens soll Raum zur Konflikt- und Problembewältigung bieten.
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden von Anfang an in die Arbeit des Kinder- und Jugendzentrums einbezogen. Sie erhalten persönliche Anleitung und Beratung bei der Erziehungs- und Alltagsbewältigung mit ihrem Kind unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse. Elternaktivierende Elemente zur Stärkung der erzieherischen Kompetenzen und eine präsente Elternrolle sind wichtige Bestandteile der Eltern- und Familienarbeit.
Versorgende und emotionale Zuständigkeiten verbleiben soweit es geht, bei den Eltern / Sorgeberechtigten oder werden individuell vom pädagogischen Personal übernommen. Die aktive Zusammenarbeit zwischen Eltern / Sorgeberechtigten und Mitarbeitern wird durch schriftliche Vereinbarungen, regelmäßige Absprachen und Vereinbarungsüberprüfungen geregelt. Dies bildet die Grundlage unserer Arbeit.
Rechtliche Grundlagen
- § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 27 SGB VIII ff. Hilfe zur Erziehung
- § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige Betreuungsformen
- § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
- § 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- § 42a SBG VIII Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise
Aufnahmealter
Die Zielgruppe der betreuten Kinder liegt zwischen 1 – 21 Jahren. Im Einzelfall ist die Aufnahme älterer Jugendlicher möglich.
Aufnahmekriterien
Die Angebote des Kinder- und Jugendzentrums sind indiziert und unabdingbar bei:
- Kindeswohlgefährdung in der Erziehung
- Beeinträchtigung der Entwicklung des Kindes
- Beeinträchtigung der Lernfähigkeit
- Beeinträchtigung der Basiskompetenzen wie Sprache, Denken, soziales Verhalten, Emotionen, Motorik, Wahrnehmung und Selbstversorgung
- Kindern / Jugendlichen, die pädagogische, psychische und therapeutische Betreuung in einer strukturierten Kleinstgruppe benötigen
- Kindern / Jugendlichen mit kombinierter Form vielfältiger Störungen und Defizit
- Verhaltens- und emotionalen Störungen (Rückzug aus sozialen Kontakten, Passivität und Antriebslosigkeit), andauerndem dissozialen Verhalten (Aggressionen, ausweichendes Verhalten), ausgeprägten Antistrategien gegen Sanktionen, Schulversagen, Störung der Leistungsmotivation, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
- Störungen im Bereich Lernen (Teilleistungsschwächen, Lernbehinderungen)
- erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen (Inobhutnahmen)
Einrichtungsstruktur
Frank Hüsemann-Haus: 7 Plätze, zuzüglich 2 Plätze für Inobhutnahmen nach § 42
Das Frank Hüsemann-Haus verfügt über eine Gesamtnutzungsfläche von ca. 300m², welche auf folgende Etagen verteilt sind.:
Erdgeschoss:
- ein Büro, drei Einzelzimmer, ein Gemeinschaftswohnzimmer mit Fernseher, Computerecke, Couchlandschaft sowie Schränke mit Spielmaterialien, ein Gemeinschaftsbad mit Dusche/Badewanne und Toilette, ein Flur mit Schränken für Kinderbedarfsartikel
1. Obergeschoss:
- ein Doppelzimmer, zwei Einzelzimmer, ein Gemeinschaftsbad mit Dusche und Toilette, eine Gemeinschaftsküche, eine Gemeinschaftsessdiele, eine Personaltoilette, zwei Betten für Inobhutnahme, die zurückgehalten werden
- Etagen getrennte Sanitärräume für Mädchen und Jungen
- Alle Etagen, sowie der Keller sind über ein gemeinsames Treppenhaus zu erreichen
Therapie- und Mehrzweckraum (100 m²):
- ehemaliges Stallgebäude, in dem heute 4 Garagen sind – über den Garagen befindet sich ein großer Sport-/Freizeitraum
Außengelände (ca. 4.600 m²):
- ein Grillplatz, eine große Wiese, auf der im Sommer ein großes Trampolin steht
- eine überdachte Sitzfläche zum gemütlichen Beisammensein
Außenwohngruppe: 5 Plätze (diese Plätze werden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt je nach Entwicklungsstand des Jugendlichen belegt)
Aufteilung der Außenwohngruppe in zwei getrennte Wohneinheiten:
- 2-Raum-Wohnung:
- zwei Einzelzimmer, eine Küche, ein Bad mit Badewanne, ein Flur, ein Wohnzimmer mit Couch und Fernseher
- 3-Raum-Wohnung:
- drei Einzelzimmer, eine Küche, ein Bad mit Badewanne, ein Flur, ein Wohnzimmer mit Couch und Fernseher
- beide Wohnungen sind über unser Grundstück zu erreichen